Kooperation zwischen den Beteiligten

Wenn – wie vom Gesetzgeber gewünscht – mehr Ehrenamtliche eine Vormundschaft übernehmen sollen, ist es unerlässlich, zu verbindlichen Aufgaben- und Zuständigkeitsbeschreibungen zu kommen und diese schriftlich in Form einer Vereinbarung festzuhalten und gegebenenfalls zu unterzeichnen. Dem Jugendamt kommt dabei eine koordinierende Rolle zu. Hier finden Sie Beispiele für Kooperationsvereinbarungen.

Es braucht ein gut koordiniertes Unterstützersystem!

Praxismaterialien

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Arbeitshilfe "Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts: neue Prozessbeschreibung zur Aufgabenwahrnehmung im Jugendamt" (2023)

Ergebnisse aus einem Praxisprojekt der Landesjugendämter in NRW unter Beteiligung von 7 Jugendämtern. Die Prozessbeschreibung der Kooperation zwischen den Beteiligten mit Fokus auf der Amtsvormundschaft soll als Grundlage für die Fortschreibung mit der Refom des Vormundschaftsrechts dienen.

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Anregung für die Praxis: Kooperationsvereinbarung zw. Amtsvormundschaft / PKD / Bereitschaftspflege (2014)

Im Jugendamt Stuttgart besteht bereits seit 2014 eine ausführliche Kooperationsvereinbarung, welche die Schnittstellenfragen zwischen den beteiligten fachdiensten regelt. Die Vereinbarung wird als Anregung für andere Ämter/Fachdienste zur Verfügung gestellt. 

Download Kooperationsvereinbarung Vormundschaft PKD und Bereitschaftspflege

Download Kooperationsvereinbarung Vormundschaft Beratungszentren

Anregung für die Praxis: Kooperationsvereinbarung zw. Amtsvormundschaft / ASD / GSD und Spezialdiensten (2020)

Die Stadt Köln hat bereits sehr detailliert über die Schnittstellen zwischen den Fachdiensten nachgedacht und entwickelt derzeit bezüglich der Vormundschaftsfrage eine ausführliche Kooperationsvereinbarung, welche als Anregung für andere Ämter/Fachdienste zur Verfügung gestellt wird. Dies ist ein Arbeitszwischenstand – das Papier wird in 2022 fortgeschrieben. 

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Anregung für die Praxis: Entwurf Kooperationsvereinbarung zwischen Amtsvormundschaft / ASD / PKD (2021)

Ein städtisches Jugendamt hat uns seinen Entwurf für eine Kooperationsvereinbarung zwischen den rund um das Vormundschaftsthema miteinander verflochtenen Fachdiensten anonymisiert als Anregung zur Verfügung gestellt.

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